INT-GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer der INT-International Nonfood Trading GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer der INT-International Nonfood Trading GmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns, INT-International
Nonfood Trading GmbH - nachfolgend auch INT-GmbH genannt - und Wiederverkäufern.
2. Wir liefern nur an Wiederverkäufer - nachfolgend auch Kunde genannt - gegen Nachweis und setzen voraus, dass ein fachgerechter
Service von diesen gewährleistet wird.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in der Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im
Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, sofern eine Vorausleistung erfolgt ist. Nichtlieferungen und/oder verspätete
Lieferungen seitens INT-GmbH führen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
4. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Nachnahme, Bankeinzug oder Vorkasse ohne wirklichen Abzug. Alternativ bleibt den
Vertragsparteien überlassen auch andere weitergehende Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Gültigkeit hat die auf der Rechnung
ausgewiesene Zahlungsvereinbarung. Dies gilt auch für Teillieferungen aus einem Auftrag. Die in unseren Angeboten,
Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und
ggf. Transportversicherung. In Deutschland liefern wir ab € 450,- Nettowarenwert frei Haus.
Darunter berechnen wir eine Versandpauschale von € 4,60 zzgl. MwSt. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten besondere
Vereinbarungen, die jeweils und individuell mit Auftragsbestätigung vereinbart oder auf der Rechnung dokumentiert werden.
5. Der Kunde ist verpflichtet die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Kunde die Annahme, so geht die Gefahr
des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Verweigert der Kunde die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise
endgültig, oder kommt der Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, oder liegt Zahlungsverzug
oder Annahmeverzug vor, so sind wir berechtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, 10 % des Kaufpreises ohne
Nachweis als Entschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu fordern,
es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (nachfolgend "Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich, nach den Vorgaben des Herstellers gemäß der mitgelieferten
Bedienungsanleitung, zu behandeln.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht
nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen
die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Rahmen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert
der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 4 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übernahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
3. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch Spedition, Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für den einwandfreien
Zustand der Ware, und schließt, vorbehaltlich des Gegenbeweises, jeden Anspruch gegen uns wegen Beschädigung aus. Durch seine
Unterschrift bei der Anlieferung bestätigt der Kunde den einwandfreien Zustand und den vollständigen Erhalt der Lieferung.
§ 5 Gewährleistung
1. Der Kunde hat Lieferungen sofort nach Empfang sorgfältig zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vier
Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zeigt sich später ein bei der anfänglichen Untersuchung nicht
erkennbarer Mangel, so hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Bei Erteilung der Mängelrüge hat der Kunde den behaupteten
Fehler detailliert schriftlich zu beschreiben und insbesondere mitzuteilen, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler
eingetreten ist. Unseren Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht
sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
2. Für Mängel an der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet, soweit dies
der INT-GmbH möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann die INT-GmbH grundsätzlich nach ihrer Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) vornehmen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht den Vertragspartnern jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Steht dem Kunden wegen eines Rechts- oder Sachmangels der Rücktritt vom Vertrag zu, steht ihm darüber hinaus kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Steht dem Kunden nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz zu, verbleibt die
Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat (§5, Ziff. 1 dieser Bestimmung).
5. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung
verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
§ 6 Haftung
1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung anderer Rechtsgüter. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
2. Eine Änderung der Beweislast ist mit vorstehender Regelung nicht verbunden.
§ 7 Vergütung / Zahlungsbedingungen
1. Einwendungen gegen die Höhe der von der INT-GmbH erstellten Rechnungen sind innerhalb 30 Kalendertagen nach Zugang
schriftlich oder mündlich bei der INT-GmbH zu erheben. Die INT-GmbH übersendet dem Kunden die jeweilige Rechnung mit dem
ausdrücklichen Hinweis, dass der jeweilige Rechnungsbetrag, wenn nicht innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich oder mündlich
Einwendungen gegen diesen erhoben wurden, als anerkannt gilt. Die Anerkennung des Rechnungsbetrages und damit des dort
ausgewiesenen Saldos gilt auch als Genehmigung darin enthaltener Gutschriften aufgrund von Einzugsermächtigungslastschriften.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
2. Bei berechtigten Beanstandungen des Kunden wird die INT-GmbH dem Kunden unberechtigt abgebuchte Entgelte gutschreiben,
oder eine korrigierte Rechnung zukommen lassen.
3. Soweit es im Lastschriftverfahren zu Rückbuchungen auf den Geschäftskonten der INT-GmbH gutgeschriebener Beträge kommt,
behält sich die INT-GmbH daraus resultierende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden unabhängig von vorstehender §7,
Ziff. 1 ausdrücklich vor.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
4. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist unser Firmensitz Erfüllungsort.